Art. 26
Eine Vereinsversammlung findet anfangs eines jeden Jahres statt. Diese behandelt ordentlicherweise folgende Geschäfte:
1) Genehmigung der Protokolle
2) Entgegennähme der Jahresberichte
a) Präsident
b) Oberturner
c) Jugileiter
d) event. Weitere Berichte
3) Abnahme der Jahresrechnung und des Revisorenberichts
4) Aufstellung des Jahresprogramms
5) Jahresbudget und Festsetzung der Mitgliederbeiträge
6) Mutationen
7) Wahlen
a) Präsident
b) Vorstand
c) Delegierte
d) Revisoren
e) Fähnrich
8) Anträge und Begehren
9) Ernennungen und Ehrungen
10) Verschiedenes
Art. 27
Eine Einladung zu den Vereinsversammlungen erfolgt in der Regel durch Zirkular, unter Bekanntgabe der Traktanden und durch Veröffentlichung im Waldenburger Anzeiger. Alle in dieser Weise einberufenen Versammlungen sind beschlussfähig, sofern 1/3 der Aktivmitglieder anwesend sind.
Art. 28
Über die Vereinsgeschäfte und Wahlen wird in offener Abstimmung entschieden. 1/3 der Anwesenden kann eine geheime Abstimmung verlangen. Bei offenen Abstimmungen entscheidet das relative Mehr. Bei geheimen Wahlen und Abstimmungen entscheidet im ersten Wahlgang das absolute, im zweiten Wahlgang das relative Mehr. Ein gefasster Beschluss kann nur bei Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder in Wiedererwägung gezogen werden.