Pflichten und Rechte
Art. 21
Die Mitglieder des Vereins sind verpflichtet, die Interessen des Vereins zu wahren, die Statuten zu beachten, den Vereinsbeschlüssen nachzuleben, und sich den Anordnungen der Vereinsleitung zu unterziehen.
Art. 22
Neu aufgenommene Aktivmitglieder erhalten ein Exemplar der Vereinsstatuten.
Art. 23
Sämtliche Mitglieder sind in den Vereinsversammlungen stimmberechtigt und haben das Recht, Anträge zu stellen.
Organisation und Leitung
Art. 24
Die Organe des Vereins sind:
a) die Vereinsversammlung
b) der Turnstand
c) der Vorstand
d) die Revisoren Vereinsversammlung
Art. 25
Das oberste Organ des Turnvereins ist die Vereinsversammlung. Sie wird vom Vorstand nach Bedürfnis einberufen und behandelt alle Vereinsgeschäfte, soweit sie nicht in die Kompetenz des Vorstandes fallen.
1/5 der Aktiv- sowie der mitturnenden Frei- und Ehrenmitglieder können eine ausserodentliche Vereinsversammlung verlangen. Ein diesbezügliches Begehren ist mindestens 30 Tage vor dem gewünschten Versammlungstermin an den Vorstand zu richten.