Bestand des Vereins

Art. 7

Der Turnverein umfasst folgende Mitgliederkategorien:

a) Aktivmitglieder

b) Freimitglieder

c) Passivmitglieder

d) Ehrenmitglieder

Art. 8

Der Turnverein setzt sich zusammen aus:

Riegen:

a) Aktivriege

b) Knaben-Jugendriege

Untersektionen:

a) Männerriege

Die Untersektion verwaltet sich selbst. Sofern sie eigene Reglemente führt, unterliegen dieselben der Genehmigung des Vereinsvorstandes. Bei der Auflösung der Untersektion fällt das Vermögen bis zur Entsprechenden Neugründung dem Stammverein zur Aufbewahrung zu.

Art. 9

Austrittsbegehren werden auf Ende Vereinsjahr genehmigt, sofern die Verpflichtungen gegenüber dem Verein erfüllt sind.

Art. 10

Aktivmitglieder, welche längere Zeit unentschuldigt die Turnstunde versäumen, können zu den Passivmitglieder versetzt werden.

Art. 11

Mitglieder, welche ihre Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht erfüllen, die Statuten, Verträge und Reglements des Turnvereins oder der Verbände vorsätzlich oder gröblich verletzen oder sich der Mitgliedschaft des Turnvereins Oberdorf als unwürdig erweisen, können durch den Beschluss der Vereinsversammlung bei 2/3 Mehrheit ausgeschlossen werden. Die betreffenden Mitglieder sind von den Sanktionen schriftlich in Kenntnis zu setzen.

Art. 12

Ein Eintritt kann jederzeit erfolgen.

Art. 13

Der Übertritt von einer Mitgliederkategorie in eine andere kann nur auf Ende eines Vereinsjahres erfolgen.

Art. 14

Eintritts-Ubertrinserklärungen sind mündlich oder schriftlich, Austrittserklärungen schriftlich dem Vorstand einzureichen.