Tätigkeiten des Vereins
Art. 50
Der Turnverein ist bestrebt, allen Alters- und Fähigkeitsstufen entsprechende Ausbildungs- und Wettkampfmöglichkeiten zu verschaffen.
Art. 51
Der Turnverein fördert ferner das Männer-, Senioren und Jugendturnen und ist für die Durchführung von „Jugend + Sport,, besorgt.
Art. 52
Das Männerturnen wird nach den Richtlinien der Kantonalen Männerturnkommission gepflegt. Die Ausbildungskurse werden durch die Mitglieder der Männerriege beschickt.
Art. 53
Der Verein pflegt die Beziehung zum Damen- und Frauenturnverein sowie zur Mädchenriege und unterstützt ihre Bemühungen. Es können gewisse Aufgaben (Wettkampfsport, Wettkämpfe, Trainings) gemeinsam gelöst werden.
Art. 54
Der Verein führt Turnfahrten und Wanderungen durch.
Art. 55
Der Turnverein nimmt in der Regel an Wettkämpfen und Veranstaltungen der Verbände, welchen er angehört, teil. Über die Teilnahme an Turnfesten beschliesst die Vereinsversammlung oder der Turnstand auf Antrag des Vorstandes.
Art. 56
Mit der Führung der Jugendriege bezweckt der Turnverein, Kinder im schulpflichtigen Alter im Turnen zu unterrichten und ihnen die Freude am gesunden Leistungssport zu wecken. Zum Eintritt ist die schriftliche Bewilligung der Eltern erforderlich.